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   BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89   

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https://dejure.org/1989,2450
BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89 (https://dejure.org/1989,2450)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1989 - 2 StR 309/89 (https://dejure.org/1989,2450)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 2 StR 309/89 (https://dejure.org/1989,2450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiserhebung - Urteilsverkündung - Wahrunterstellung - Beweisbehauptung

Papierfundstellen

  • StV 1990, 149
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.05.1985 - 2 StR 143/85

    Voraussetzungen eines Verdeckungsmordes - Bejahung des Mordmerkmals der

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
    Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen).
  • BGH, 14.01.1987 - 3 StR 546/86

    Verwerfung eines Ablehnungsantrags der Staatsanwaltschaft - Annahme einer

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
    Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen).
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
    Hatte das Landgericht Bedenken, ob die Diagnose des sachverständigen Zeugen zutraf, zog es in Betracht, daß der Zeuge sich geirrt haben könnte, dann war die Beweisbehauptung für eine Wahrunterstellung ungeeignet und die Sachaufklärung durch Erhebung des Beweises vorrangig (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10).
  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
    Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
    Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 485/86

    Vorraussetzungen für die Minderung einer Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
    Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 563/87

    Beweisaufnahme hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration - Abweichung von einem

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
    Es hat die Beweisbehauptung nicht in ihrer vollen, aus Sinn und Zweck sich ergebenden Bedeutung als wahr unterstellt, sondern das Beweisthema in unzulässiger Weise eingeengt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 6; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 91).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86

    Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
    Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 359/87

    Angemessene Verhängung der gesetzlichen Höchststrafe auf Grund unterlassener

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
    Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen).
  • BGH, 18.06.1985 - 4 StR 232/85

    Strafmilderung bei Herbeiführung des Zustandes der verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
    Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97

    Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis

    § 244 Abs. 6 StPO ist dadurch nicht verletzt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 17 und § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 2, 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43.Aufl. § 244 Rdn. 22a, 22b; Widmaier in Festschrift für Salger, 1995, S. 421, 431 f).
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